Einfuhr- und Zollbestimmungen

Zur Einreise benötigen sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Für einen Aufenthalt länger als 90 Tage müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die „Bescheinigung für EU-Bürger“ für ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

Zollbestimmungen:

Die Ein- oder Ausfuhr von mehr als 10.000 Euro muss bei den bulgarischen Zollbehörden schriftlich deklariert werden. Ausländer dürfen bis zu 37 Gramm Gold oder Platin, 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck und 300 Gramm Silber über die Grenze bringen, ohne diese Edelmetalle zu deklarieren. Nähere Bestimmungen entnehmen sie bitte der aktuellen Seite des Zollamtes.

Anmeldepflichtige Waren und Medikamente können Sie hier deklarieren.

Impfungen, die empfohlen sind: Tetanus, Diphterie und Hepatitis A. und B, Tollwut kann in Betracht gezogen werden. In einigen Teilen von Bulgarien kann die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse übertragen werden.

Seit Ende Dezember 2014 gibt es die EU-Verordnung Nr. 576/2013 und die Durchführungsverordnung Nr. 577/2013, die den grenzüberschreitenden Transport von Haustieren. Dort ist das Mitführung eines Heimtierausweises vorgeschrieben, wonach das Tier eindeutig identifiziert werden kann (Mikrochip oder Tattoo) und der Nachweis einer aktuellen (mindestens 21 Tage nach Erstimpfung) Tollwutimpfung enthält.