Für jedes Mitglied der deutschen gesetzlichen Rentenkrankenversicherung ist der Krankenversicherungsschutz auch in anderen EU-Staaten gewährleistet.
Rentner, die innerhalb Europas dauerhaft leben, können in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass sie nur Rente aus Deutschland erhalten. Jeder Versicherte bekommt dann im Ausland alle Sachleistungen, die auch ein Versicherter des jeweiligen Wohnstaates bekommen würde.
Bei Wohnsitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat der EU bleibt der Bezieher allein einer deutschen Rente als Einfachrentner weiterhin in der deutschen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Mit der EU-Richtlinie 2011/24/EU haben EU-Bürger Anspruch auf Kostenerstattung in der EU.
Bei Bezug eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung seines nichtdeutschen Wohnstaates (Mehrfachrentner), endet die deutsche Pflicht.
Der Rentner bleibt auch nach Umzug Mitglied der Krankenversicherung in Deutschland. Er muss dem Krankenversicherungsträger am neuen Wohnort eine Anspruchsbescheinigung von der deutschen Krankenversicherung vorlegen.
Mit dem Formular S1 kann man sich bei der Versicherung anmelden, dieses Formular wird bei der Krankenkasse in Deutschland beantragt. Erklärungen hierzu finden sie auf diesem Flyer.
Wenn im Ausland lebende Personen sich dann Behandlungen oder Operationen wieder in Deutschland unterziehen, so müssen diese von der Krankenkasse getragen werden. Dieses ergibt keine Doppelbelastung für die Krankenkasse, so die Richter (Az: B 1 KR 2/04 R, B 1 KR 4/04 R) in einem Urteil aus dem Jahre 2005.
Zu Einzelheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Zuschuss zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung:
Rentner, die im Ausland leben, können einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen, wenn diese freiwillig oder privat versichert sind. Hier kann die EG-Verordnung Nr. 883/2004 Gebietsgleichstellungsregelung greifen.
Eine private Auslandsversicherung für Auswanderer bekommt man z.B. bei der HanseMerkur – Versicherung.
Der Versicherungsschutz bei privater Krankenversicherung wird durch “Certificate of entitlement” nachgewiesen. Ob und in welchem Umfang die Kosten im Ausland übernommen werden hängt von der Versicherung ab. Es ist notwendig eine Auslandsvereinbarung in den Vertragsbedingungen zu haben. Beihilfeversicherungen sind auf die Kostenstrukturen in Deutschland berechnet. So kann es, wenn Behandlungen oder Operationen im Ausland teurer sind als in Deutschland, dazu kommen das die Kosten nicht voll übernommen werden und der Restbetrag vom Versicherten selbst getragen werden muss.
Der Spitzenverband der GKV hat eine Broschüre zusammengestellt.
Eine gute Zusammenstellung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite .
Abbildung 65 : Würden Sie sich im Fall einer schwereren Erkrankung im Ausland behandeln lassen? Antworten in % (Umfrage wize.life)
Die Befragten würden sich zum überwiegenden Teil auch bei einer schwereren Erkrankung im neuen Heimatland medizinisch behandeln lassen (36%). Lediglich etwa 36% würden den Rückzug nach Deutschland antreten.
Abbildung 66: Wäre die Pflege im Ausland für sie eine Alternative? Antworten in % (Umfrage wize.life)
Für über 60% der Befragten ist, auch unter Berücksichtigung des bekannten und weiter zunehmenden Pflegenotstandes in Deutschland, die Pflege im Ausland eine erstrebenswerte Alternative.
Wenn sie innerhalb der EU ausreisen, können sie jederzeit wieder nach Deutschland zurückkehren sollte etwas Unvorhergesehenes passieren.
- Private Krankenversicherung für Beamten-Pensionäre in Ausland: an der Erstattung der Behandlungskosten ändert sich nichts. Sie müssen sich aber auf jeden Fall bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung über zusätzliche Risiken und Absicherungsmöglichkeiten informieren - und zwar vor Ihrem Umzug.
- Pflegeversicherung: Im Ausland nur Geldleistungen: Sachleistungen werden immer nach den Vorschriften des Gastlandes gewährt
- Einheitlicher EU-Führerschein: ihr Führerschein gilt auch im EU-Ausland unbegrenzt
ärztliche Behandlung:
Da wir eine deutsche Arztpraxis betreiben und jedes Jahr regelmäßig in Bulgarien sind, können wir auch deutsche Rezepte ausstellen. Videosorechstunden sind auch möglich. Diese Versorgung ist für Menschen mit Dauermedikation geeignet. Eine regelmäßige Kontrolle (Labor und EKG) kann in ortsansässigen Laboratorien erfolgen, die Preise für Laboruntersuchungen sind in Bulgarien deutlich niedriger als in Deutschland. Die Medikamente können dann in einer Onlineapotheke bestellt werden und das Rezept - wie Sie es in Deutschland gewohnt sind - auch bei der deutschen Krankenkasse abgerechnet werden. Folgende Apotheken liefern auch international nach Bulgarien:
Www.ipill.de. Versandkosten 12,95 €
Www.myapo.de. Versandkosten 14,00 €
Www.mycare.de. Versandkosten 17,00 €
Wichtig: akute Beschwerden und gesundheitliche Probleme können nur bei einem Arzt vor Ort untersucht und beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an einen örtlichen Kollegen.