Reise- und Aufenthaltsbestimmungen für Bulgarien

Einreisebestimmungen für Bulgarien

Grundlegende Informationen:
Die Einreise nach Bulgarien ist sowohl mit einem Personalausweis als auch mit einem Reisepass möglich. Gemäß dem Europäischen Recht auf Freizügigkeit haben Personen das Recht, sich bis zu drei Monate ohne spezielle Genehmigung im Land aufzuhalten.

Langfristiger Aufenthalt:
Für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern, besteht eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Polizeibehörde.

Anforderungen für die Anmeldung

Finanzielle Nachweise:
Zur Anmeldung ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel notwendig. Dies kann durch Vorlage von Bankkontoauszügen mit einem Saldo von mindestens 3000 BGN, einem aktuellen Rentenbescheid oder einem Arbeitsvertrag erfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Zuwanderer zu verhindern.

Zusätzliche Anforderungen für Rentner:
Rentner müssen eine umfassende Krankenversicherung, beispielsweise aus Deutschland, vorlegen und nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Einkommensbeihilfen bestreiten können.

Allgemeine Dokumente:
Zur Anmeldung sind der Pass oder Personalausweis (inklusive Fotokopie beider Seiten), ein Nachweis einer Krankenversicherung (z.B. die Europäische Krankenversicherungskarte) und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Verhältnisse (Bankkonto mit mindestens 1000 €) erforderlich.

Individuelle finanzielle Anforderungen

Die Höhe des finanziellen Nachweises variiert je nach Aufenthaltszweck und persönlicher Situation. Es gibt keine feste Summe; die Anforderungen sind abhängig von den individuellen Bedingungen. Beispielsweise müssen Studenten ihre Studiengebühren und Lebenshaltungskosten abdecken, während Berufstätige einen Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise vorlegen müssen.

Kontakt mit bulgarischen Behörden

Es wird empfohlen, direkt mit den bulgarischen Behörden oder dem Konsulat im Heimatland Kontakt aufzunehmen. Sie bieten genaue und aktuelle Informationen zu finanziellen und anderen Anforderungen für den Aufenthaltsantrag.

Wohnsitznachweis

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Nachweis eines Wohnsitzes in Bulgarien. Dies kann durch einen Mietvertrag von mindestens 12 Monaten oder durch den Nachweis eines aktuellen Wohnsitzes in Bulgarien mit notarieller Beglaubigung oder einen Kaufvertrag erbracht werden.


Für Einzelheiten und Informationen wo die Anmeldung und mit welchem Procedere stattfindet:

Dazu muss ein Antrag auf ein bulgarisches Dokument erstellt werden.

  • Ständiger Aufenthalt in Bulgarien
  • Langfristiger Aufenthalt in Bulgarien
  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung

Für weitere Informationen hier die Website des Ministerium für Inneres Bulgariens.

Sollten sie nicht der Meldepflicht nachkommen, so können Bußgelder erhoben werden.

Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land (Bulgarien) automatisch das Recht auf Daueraufenthalt.

Министерство на вътрешните работи
Ministry of Interior
29, Shesti Septemvri Str.
BG - 1000 Sofia

Tel: +359 298 250 00

Homepage

Sollte es bei den Prozeduren Probleme geben, so gibt es hier einen Unterstützungsdienst der Europäischen Union.