Geburt
Jedes neugeborene Kind bekommt in Bulgarien eine Geburtsurkunde sowie aus dem Geburtsdatum sich abgeleitete zugeteilte Personenkennziffer (EGN). Zur Ausstellung der Geburtsurkunde müssen beide Elternteile ihren Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Ehe
In Bulgarien wird nur die standesamtlich geschlossene Ehe als rechtlich verbindlich anerkannt.
Die Ehe wird vor einem Standesbeamten geschlossen, vor dem sich Mann und Frau persönlich – wie in Deutschland auch - das Ja-Wort geben.
Für die Eheschließung müssen sich die Heiratswilligen mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigen Trauungstermin im Rathaus anmelden. Man benötigt folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eine Erklärung, dass keine Ehehindernisse bestehen, und ärztliche Atteste.
Bei der Eheschließung müssen zwei Zeugen (die Trauzeugen) anwesend sein.
Tod
Der Tod wird wie in Deutschland auch von einem Arzt festgestellt, der einen Totenschein ausstellt.
Trat der Tod unter ungeklärten Umständen ein, wird die Polizei verständigt und gegebenenfalls eine Obduktion angeordnet.
Auf Wunsch kann auch der Verstorbene per Bestattungsinstitution nach Deutschland überführt werden. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich und man sollte sich rechtzeitig darüber informieren.