Gesetzliche Rente ist wichtigste Einkommensquelle im Alter

Die gesetzliche Rente ist – wie die Statistik Abb. 22 zeigt – mit über 90% die wesentlichste Einnahmequelle für Rentner. Zwar wurde unter der Regierung Schröder die private Rentenbesparung forciert – jedoch erscheint nach unserer Ansicht dieses nach Abzug der dabei entstandenen Kosten für Makler und Provisionen sowie der Ausgaben der Versicherer bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau auch keine gute Möglichkeit die Rentenbesparung auf ein langfristig sicheres Fundament zu stellen.

Hier muss auch in diesem Zusammenhang gesagt werden, dass der Anteil der Mieter im Vergleich zu Wohneigentümer in Deutschland deutlich zur Mieterseite abweicht. Das ist in Ländern wie Bulgarien genau umgedreht. So muss also auch der Rentner hier eine Miete in die Lebensausgaben einberechnen – was in Bulgarien nicht der Fall ist (hier geht es dann um den Unterhalt der Immobilie). Diese Tatsache erscheint unter der Gegebenheit der deutlich gestiegenen Immobilienpreise und sukzessive der Mieten eine große Herausforderung zu sein und in Zukunft wird sich wohl der Anteil, den man in Deutschland vom Lohn/Rente an Miete zahlen muss, weiterhin steigen – und für Lebensunterhalt und Pflege bleibt da kaum was übrig!

Abbildung 37: Einkommen Rentner/ ab 65J: BiB2017

Hier muss jedem klar werden, wofür die Rente noch im Alter in Deutschland ausreichen wird.

Ein wesentlicher Punkt kommt bei Betrachtung der Rente hinzu – die Beteuerung. Hier die Besteuerungsanteile der Rente zum jeweiligen Renteneintrittsjahr in Abb. 23.

Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags
Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil in Prozent Prozentsatz für Rentenfreibetrag
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0

Abbildung 38: Prozentsatz Besteuerungsanteil von der Rente

Bei dauerhafter Ausreise sollte der Antrag zur Rentenauszahlung im Ausland mindestsens 4 Monate vor Abreise bei der Rentenversicherung gestellt werden. Etwaige Gebühren der Banken und Umrechnungsrisiken trägt der Rentner selbst. Hier ist es wichtig die Beratungsstelle unbedingt zu Kontaktieren.

Wie in der oberen Tabelle zu sehen steigt der zu versteuernde Anteil der Rente mit dem Renteneintrittsjahr (Neurentner). Dieses stellt eine erhebliche Belastung dar und so bleibt von der Rente immer weniger übrig.

 

Abbildung 39: Besteuerung der Rente: Bundesfinanzministerium

Betriebsrenten: Sozialabgaben schmälern auch Betriebsrente erheblich. Von auch dieser Rente werden Steuern fällig und die Krankenkasse wie auch die Beiträge für die Pflegeversicherung werden auch abgezogen. So kann schnell ein Fünftel der Betriebsrente weg gehen