Die gesetzliche Rente ist – wie die Statistik Abb. 22 zeigt – mit über 90% die wesentlichste Einnahmequelle für Rentner. Zwar wurde unter der Regierung Schröder die private Rentenbesparung forciert – jedoch erscheint nach unserer Ansicht dieses nach Abzug der dabei entstandenen Kosten für Makler und Provisionen sowie der Ausgaben der Versicherer bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau auch keine gute Möglichkeit die Rentenbesparung auf ein langfristig sicheres Fundament zu stellen.
Hier muss auch in diesem Zusammenhang gesagt werden, dass der Anteil der Mieter im Vergleich zu Wohneigentümer in Deutschland deutlich zur Mieterseite abweicht. Das ist in Ländern wie Bulgarien genau umgedreht. So muss also auch der Rentner hier eine Miete in die Lebensausgaben einberechnen – was in Bulgarien nicht der Fall ist (hier geht es dann um den Unterhalt der Immobilie). Diese Tatsache erscheint unter der Gegebenheit der deutlich gestiegenen Immobilienpreise und sukzessive der Mieten eine große Herausforderung zu sein und in Zukunft wird sich wohl der Anteil, den man in Deutschland vom Lohn/Rente an Miete zahlen muss, weiterhin steigen – und für Lebensunterhalt und Pflege bleibt da kaum was übrig!
Abbildung 37: Einkommen Rentner/ ab 65J: BiB2017
Hier muss jedem klar werden, wofür die Rente noch im Alter in Deutschland ausreichen wird.
Ein wesentlicher Punkt kommt bei Betrachtung der Rente hinzu – die Beteuerung. Hier die Besteuerungsanteile der Rente zum jeweiligen Renteneintrittsjahr in Abb. 23.
Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags | ||
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
ab 2040 | 100 | 0 |
Abbildung 38: Prozentsatz Besteuerungsanteil von der Rente
Bei dauerhafter Ausreise sollte der Antrag zur Rentenauszahlung im Ausland mindestsens 4 Monate vor Abreise bei der Rentenversicherung gestellt werden. Etwaige Gebühren der Banken und Umrechnungsrisiken trägt der Rentner selbst. Hier ist es wichtig die Beratungsstelle unbedingt zu Kontaktieren.
Wie in der oberen Tabelle zu sehen steigt der zu versteuernde Anteil der Rente mit dem Renteneintrittsjahr (Neurentner). Dieses stellt eine erhebliche Belastung dar und so bleibt von der Rente immer weniger übrig.
Abbildung 39: Besteuerung der Rente: Bundesfinanzministerium
Betriebsrenten: Sozialabgaben schmälern auch Betriebsrente erheblich. Von auch dieser Rente werden Steuern fällig und die Krankenkasse wie auch die Beiträge für die Pflegeversicherung werden auch abgezogen. So kann schnell ein Fünftel der Betriebsrente weg gehen