Was brauche ich?
Wenn man nicht mehr selbst in der Lage ist bestimmte Entscheidungen zu treffen, gibt es im Wesentlichen folgende Möglichkeiten zur Willensverfügung.
Tabelle 13 Vorsorge - welche Verfügungen und Vollmachten benötige ich?
Vorsorge-vollmacht | Betreuungs-verfügung | Patienten-verfügung | Sorgerechts-verfügung | Testament | |
Paar ohne Trauschein | Unbedingt | Ratsam | Ratsam | sinnvoll | |
Verheiratet ohne Kinder | Unbedingt | Ratsam | Ratsam | sinnvoll | |
Verheiratet mit Kindern | Unbedingt | Ratsam | Ratsam | Ratsam | Unbedingt |
Patchwork | unbedingt | Ratsam | Ratsam | Ratsam | Unbedingt |
Alleinstehend mit Vertrauensperson | Unbedingt | Ratsam | Ratsam | Unbedingt | |
Alleinstehend ohne Vertrauensperson | Nein da keine Vertrauens-person vorhanden | Unbedingt | Ratsam | Unbedingt | |
Alleinerziehend | Unbedingt | Ratsam | Ratsam | Ratsam | unbedingt |
Unbedingt=notwendig da diese Angelegenheit wird nicht automatisch durch ein Gesetz geregelt, man benötigt zur genauen Regelung eine rechtzeitige Erörterung
Ratsam=dies dient zur zusätzlichen Absicherung, diese Angelegenheit sollte rechtzeitig schriftlich geregelt werden; es gibt i.d.R. hierzu gesetzliche Bestimmungen aber zur persönlichen individuellen Regelung ist die rechtzeitige Erörterung des Themas anzuraten
Sinnvoll=es gibt zwar i.d.R. gesetzliche Regelungen (z.B. Erbfolge) aber zur individuellen Regelung ist die rechtzeitige Erörterung zu empfehlen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung wie auch Testament können jeder Zeit geändert werden und sind frei wiederrufbar (außer gemeinschaftliche Testamente mit Ehegatten, wenn einer der Partner bereits verstorben ist).
Für die Regelung von Vollmachten und Testament ist es stets sinnvoll einen Anwalt oder Notar zur Beratung und rechtssicheren Verfassung solcher Dokumente aufzusuchen.