Damit sie selbst zu Lebzeiten entscheiden können was mit ihrem Erbe geschieht benötigen sie ein Testament. Wenn kein Testament vorliegt greift die gesetzliche Erbfolge. Hierbei erben mehrere Erben mit verschiedenen Quoten und bilden eine Erbengemeinschaft. Dieses hat den Nachteil, dass alle Miterben gemeinsam z.B. über die Eigentumswohnung, das Haus mit Grundstück oder anderem wertvollen Erbsachen entscheiden müssen – und diese müssen sich dann einig werden was damit geschieht.
Für die Regelung von Vollmachten und Testament ist es stets sinnvoll einen Anwalt oder Notar zur Beratung und rechtssicheren Verfassung solcher Dokumente aufzusuchen.