Pflegestufen und Pflegegeld

Pflegestufen und Pflegegeld sind zwei wichtige Konzepte im deutschen Gesundheits- und Sozialsystem, die die Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf regeln. In diesem Aufsatz werden wir uns näher mit diesen beiden Themen befassen und ihre Bedeutung für die Pflege in Deutschland erläutern.

Pflegestufen sind eine Klassifikation, die den Grad des Pflegebedarfs einer Person in Deutschland bestimmt. Sie wurden 1995 eingeführt und dienten als Grundlage für die Bereitstellung von Pflegeleistungen. Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) durch Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit genauer zu erfassen und die Pflegeleistungen besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Die Pflegegrade werden anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt, bei dem verschiedene Kriterien wie körperliche und psychische Beeinträchtigungen sowie der Grad der Selbstständigkeit berücksichtigt werden.

Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (sehr schwere Beeinträchtigung). Je höher der Pflegegrad, desto intensiver ist die Betreuung und Pflege, die eine Person benötigt. Die Einstufung in einen Pflegegrad bestimmt auch den Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige oder deren Angehörige erhalten, um die Kosten der Pflege zu decken. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und variiert entsprechend. Die Leistungen sind in fünf Pflegegrade gestaffelt, wobei Pflegegrad 1 den geringsten Bedarf und Pflegegrad 5 den höchsten Bedarf anzeigt.

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dieser Antrag beinhaltet die Angabe des Pflegegrades sowie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld kann verwendet werden, um professionelle Pflegekräfte zu bezahlen oder um die Pflege in der eigenen Familie zu organisieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass die Empfänger frei darüber entscheiden können, wie sie die finanzielle Unterstützung verwenden. Sie können damit Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, aber auch andere Ausgaben wie die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder notwendigen Umbauarbeiten in der Wohnung finanzieren.

Zusätzlich zum Pflegegeld können Pflegebedürftige in bestimmten Fällen auch Sachleistungen in Anspruch nehmen, bei denen die Pflegeleistungen direkt von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

Die Pflegestufen und das Pflegegeld sind entscheidende Instrumente, um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Deutschland sicherzustellen. Sie ermöglichen es den Betroffenen, die notwendige Pflege und Unterstützung zu erhalten, und entlasten gleichzeitig deren Angehörige finanziell. Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hat die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen noch besser berücksichtigt und die Pflegeversorgung weiter verbessert.

In Bulgarien lebende Deutsche können über die deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiterhin erhalten was bereits beantragt und bewilligt wurde oder diese Leistung von Bulgarien aus neu beantragen – sollte sich der Gesundheitszustand entsprechend verändert haben. Dieses gilt NUR für die EU und die Schweiz nach einem Gerichtsurteil  des Europäischen Gerichtshofen 2012. Für Pflegegeldbezieher ausserhalb der EU gelten weiterhin die 6-Wochen-Grenze.

Wichtig: die deutsche Versicherung zahlt lediglich das Pflegegeld für in Bulgarien lebende Deutsche aus. Es werden keine Sachleistungen wie z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Verbandsmaterialien zusätzlich übernommen, diese sind wie die Pflege und Haushaltshilfe selbst vom Patienten aus dem Pflegegeld zu bezahlen.

Die aktuellen Pflegesätze sind wie folgt:

Pflegestufe   EUR 2024 EUR 2025 (voraussichtlich)
1   0  
2   332 347
3   572 598
4   764 798
5   946 989

 

Zur erstmaligen Beantragung des Pflegegeldes oder zur Beantragung einer Höherstufung müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse/Pflegekasse wenden. Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld. Wir haben Ihnen einige als Auswahl und zur Erleichterung zusammengestellt im Downloadbereich.

Wichtig: die regelmäßige Begutachtung und Bestätigung der jeweiligen Pflegestufe für die Auszahlung des Pflegegeldes muss in Bulgarien ebenso regelmäßig erfolgen wie auch in Deutschland. Dieses darf nur von einem autorisierten Pflegedienst bzw. Arztpraxis erfolgen.

Die Pflegekassen zahlen das Geld direkt an die anspruchsberechtigten Personen aus. Dies geschieht in der Regel am ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats. Die Zahlung erfolgt auch rückwirkend. Der Anspruch gilt ab dem Tag der Antragstellung. Daher sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen, daher bitte den Antrag rechtzeitig stellen.

Das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld ist nach EStG, § 3 Nr. 1a nicht steuerpflichtig und nicht pfändbar.

https://si.antrag.edith.care/antrag-auf-pflegegrad

National Health Insurance Fund

1, Krichim Str.
1407 Sofia
BULGARIEN

Telefon: +359 2 965 9116
E-Mail: euro-rights@nhif.bg
www.nhif.bg

Ansprechpartner: Frau Dragova

 

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/internationales/pflegeversicherung/

https://www.dvka.de/ 

Dokumente

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